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Gesundheit

Gedeon Richter aktualisiert Patienteninformation für Notfallkontrazeptivum Postinor®

Gedeon Richter Plc. hat die Packungsbeilage für sein Notfallkontrazeptivum Postinor® (Levonorgestrel 0,75 mg) aktualisiert. Die Aktualisierung liefert wichtige Hinweise für Patientinnen zur korrekten Anwendung des Medikaments.

2. Oktober 2026
Gedeon Richter aktualisiert Patienteninformation für Notfallkontrazeptivum Postinor®
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Gedeon Richter Plc. hat die Patienteninformation für sein Notfallkontrazeptivum Postinor® (Levonorgestrel 0,75 mg, Tablette) überarbeitet. Die aktualisierte Beilage enthält wichtige Hinweise für Patientinnen bezüglich der sicheren und wirksamen Anwendung des Medikaments.

Postinor® enthält den Wirkstoff Levonorgestrel, eine synthetische Form des Hormons Progesteron. Es wird zur Notfallverhütung eingesetzt und soll eine Schwangerschaft verhindern, wenn es innerhalb von 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder bei Versagen einer Verhütungsmethode eingenommen wird. Der Hauptwirkmechanismus besteht darin, den Eisprung zu unterdrücken oder zu verzögern.

Die aktualisierte Information betont, dass Postinor® am wirksamsten ist, wenn es so bald wie möglich nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen wird, idealerweise innerhalb der ersten 12 Stunden und spätestens 72 Stunden. Die Packungsbeilage stellt klar, dass das Medikament nicht wirksam ist, wenn eine Schwangerschaft bereits eingetreten ist. Gedeon Richter weist darauf hin, dass Postinor® für den gelegentlichen Gebrauch bestimmt ist und regelmäßige Verhütungsmethoden nicht ersetzt.

Gegenanzeigen und besondere Vorsichtsmaßnahmen sind aufgeführt, darunter Überempfindlichkeit gegen Levonorgestrel oder andere Bestandteile, ein Alter unter 16 Jahren, schwere Lebererkrankungen und Stillzeit. Patientinnen werden angehalten, sich bei Fragen, Nebenwirkungen oder dem Verdacht auf eine Schwangerschaft an einen Arzt zu wenden. Das Unternehmen rät außerdem zur ärztlichen Abklärung, wenn die Menstruation erheblich verspätet eintritt oder eine Schwangerschaft vermutet wird.

Originalquelle: gedeonrichter.com