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Reise

Georgien schreibt Krankenversicherung für Einreise vor

Ab dem 1. Januar 2026 ist für die Einreise nach Georgien eine Kranken- und Unfallversicherung mit einer Mindestdeckung von 5000 Georgischen Lari (ca. 1600 Euro) erforderlich.

18. Oktober 2026
Georgien schreibt Krankenversicherung für Einreise vor

Georgien hat eine neue Einreisebestimmung eingeführt: Ab dem 1. Januar 2026 ist für alle Reisenden ein Nachweis über eine gültige Kranken- und Unfallversicherung zwingend erforderlich.

Gemäß der neuen Regelung muss die Versicherung eine Mindestdeckung von 5000 Georgischen Lari (umgerechnet etwa 1600 Euro) für ambulante Notfallbehandlungen und 30.000 Georgische Lari (umgerechnet etwa 10.000 Euro) für stationäre Krankenhausaufenthalte abdecken. Das Auswärtige Amt hat diese Information bestätigt und weist darauf hin, dass die Einreise ohne die notwendigen Dokumente verweigert werden kann. Der Versicherungsnachweis muss in englischer oder georgischer Sprache vorliegen, entweder gedruckt oder digital.

Ziel der Regelung ist die Verbesserung der Sicherheit für Touristen in Georgien und die Verringerung des Risikos von nicht versicherten Notfällen. Gleichzeitig sollen sowohl Reisende als auch die georgischen Behörden vor unnötigem bürokratischem Aufwand und finanziellen Belastungen geschützt werden, die durch potenziell hohe Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland entstehen können.

Da Georgien kein Mitglied der Europäischen Union ist, besteht kein automatischer Versicherungsschutz. Vor einer Reise wird empfohlen, den eigenen Krankenversicherungsschutz zu überprüfen und sicherzustellen, dass die geforderte Mindestdeckung von 30.000 Lari erfüllt wird. Sollte die bestehende Versicherung nicht ausreichen, ist der Abschluss einer separaten Reisekrankenversicherung ratsam, die die erforderlichen Mindestbeträge abdeckt und eine Bestätigung in englischer Sprache ausstellt.

Originalquelle: adac.de