BFSG: Digitale Barrierefreiheit wird für Unternehmen zur Pflicht
Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen zur Gestaltung barrierefreier digitaler Produkte und Dienstleistungen.

Das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und macht digitale Barrierefreiheit für zahlreiche Unternehmen zur gesetzlichen Pflicht. Betroffen sind unter anderem Produkte wie Geldautomaten, Smartphones und Tablets sowie Dienstleistungen im E-Commerce, Bankwesen und Ticketing.
Das Gesetz legt einheitliche technische und funktionale Anforderungen fest, die Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen. Ziel ist es, die Nutzung digitaler Angebote für Millionen von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern und ihre selbstständige Teilhabe zu fördern. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch Marktüberwachungsmaßnahmen kontrolliert.
Das BFSG schreibt keine verpflichtende externe Zertifizierung vor. Experten raten jedoch zur Einholung unabhängiger Expertise, da ohne Fachkenntnisse wichtige Anforderungen übersehen werden könnten. Dies könnte im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Marktrücknahmen führen. Materna bietet hierfür ein eigenes Prüfsiegel und begleitet Unternehmen von der ersten Idee bis zum fertigen, barrierefreien Produkt.
Ein barrierefreies Design bietet nicht nur gesetzliche Konformität, sondern verbessert auch die Nutzererfahrung für alle. Maternas Zertifizierungsprozess umfasst die Schritte Bestandsaufnahme, Beratung, Sensibilisierung und Zertifizierung, um Unternehmen ganzheitlich zu unterstützen.