BfArM erlässt neue Verwaltungsvorschrift zu Messzahlen für Packungsgrößen
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine neue Verwaltungsvorschrift zur Vergabe von Messzahlen für Packungsgrößen veröffentlicht. Die Regelung trat am 6. März 2026 in Kraft.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine neue Verwaltungsvorschrift (VWV) erlassen, die die Vergabe von Messzahlen für Packungsgrößen von Arzneimitteln regelt. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesanzeiger am Freitag, den 6. März 2026.
Die neue Vorschrift schafft einen verbindlichen Rahmen für die Zuweisung von Messzahlen, die für die Einstufung und möglicherweise die Preisgestaltung von Arzneimittelpackungen in Deutschland relevant sind. Sie betrifft Pharmaunternehmen, die ihre Produkte auf dem deutschen Markt anbieten.
Mit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift wurde auch die Frist für die Einreichung der finalen Fachinformationen im Verfahren zur Vergabe von Messzahlen verlängert. Dies gibt den Unternehmen mehr Zeit, die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.
Pharma Deutschland e.V., die Interessenvertretung der deutschen Pharmaindustrie, hat ihre Mitglieder über die Neuregelung informiert. Die Maßnahme des BfArM unterstreicht die fortlaufende Überwachung des Pharmamarktes und die Anpassung regulatorischer Prozesse durch die deutschen Behörden.