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Gesundheit

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verabschiedet. Das Gesetz, bekannt als GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, führt mehrere für die Pharmaindustrie relevante Änderungen ein, darunter höhere Hersteller- und Impfstoffabschläge.

23. Juli 2026
Bundestag verabschiedet Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze

Berlin – Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, den 10. Juli 2026, das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verabschiedet. Das sogenannte „Spargesetz“ passiert nach einer kontroversen und teilweise emotionalen Diskussion nun auch den Bundesrat und enthält mehrere für die pharmazeutische Industrie wesentliche Regelungen.

Zu den zentralen pharmaspezifischen Inhalten zählen ein dauerhafter zusätzlicher Herstellerabschlag von 8,5 Prozent, was in der Summe 15,5 Prozent ergibt. Ausnahmen sind unter bestimmten Bedingungen möglich. Der zusätzliche Impfstoffabschlag wird auf 9 Prozent erhöht.

Bei der Preis-Mengen-Regelung wird der Rabattfaktor pro überschrittenem Umsatz von 100 Millionen Euro von 1 Prozent auf 1,5 Prozent angehoben. Rabattverträge sollen künftig auch für patentgeschützte Arzneimittel bei therapeutischer Vergleichbarkeit gelten, zunächst in einer Pilotphase bis Ende 2030.

Das Preismoratorium für Arzneimittelpreise wird bis Ende 2030 verlängert. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Leistungen werden als Satzungsleistungen der GKV ausgeschlossen. Versicherte mit schweren Erkrankungen erhalten unterdessen Anspruch auf standardisierte Cannabis-Extrakte im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Sollte dies geschehen, treten die meisten Regelungen kurz nach der Verkündung in Kraft. Bestimmte Punkte, wie der Ausschluss homöopathischer Arzneimittel als Satzungsleistung, treten erst am 1. Januar 2027 in Kraft.

Originalquelle: pharmadeutschland.de