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Gesundheit

Bundestag verabschiedet Notfallreform

Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung beschlossen, die eine engere Verzahnung von Rettungsdienst, Notaufnahmen und vertragsärztlichen Diensten vorsieht. Gleichzeitig wurden Anpassungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgenommen.

4. November 2026
Bundestag verabschiedet Notfallreform

Am 15. Oktober 2026 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung die Reform der Notfallversorgung verabschiedet. Das Gesetz zielt darauf ab, die Koordination zwischen dem vertragsärztlichen Notdienst, den klinischen Notaufnahmen und dem Rettungsdienst grundlegend zu verbessern.

In den Gesetzestext flossen neben 22 fachlichen Änderungen auch 12 Ergänzungen ein, die Folgeänderungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz betreffen. Ein strittiger Punkt, die apothekenbezogene Ausschreibung von Zytostatika, wurde nach massiver Kritik von Verbänden gestrichen. Diese verwiesen darauf, dass im Markt bereits Einsparungen in Höhe von mehr als 160 Millionen Euro durch bestehende Regelungen erzielt werden.

Alternative Anträge der Opposition wurden vom Bundestag mehrheitlich abgelehnt. Die Reform wird nun dem Bundesrat zur weiteren Beratung zugeleitet.

Originalquelle: pharmadeutschland.de