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Bundeskabinett stimmt Gesetzentwurf zur "Brückenzeit" zu

Die Bundesregierung hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der Arbeitnehmern einen Anspruch auf befristete Teilzeit einräumt. Dies soll mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit ermöglichen.

26. Juli 2026
Bundeskabinett stimmt Gesetzentwurf zur "Brückenzeit" zu

Das Bundeskabinett hat grünes Licht für einen Gesetzentwurf gegeben, der einen Anspruch auf sogenannte "Brückenzeit" für Arbeitnehmer einführt. Diese Neuregelung zielt darauf ab, den Arbeitszeitpräferenzen der Beschäftigten entgegenzukommen und flexiblere Arbeitsmodelle zu ermöglichen. Das Gesetz soll ab dem 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf erweitert das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Künftig können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren befristet reduzieren. Diese "Brückenzeit" soll es ermöglichen, sich beispielsweise für Weiterbildungen oder familiäre Angelegenheiten stärkeren zeitlichen Freiräumen zu widmen, ohne die Anstellung zu verlieren.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Brückenzeit ist eine Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten im Unternehmen. Der Wunsch nach Arbeitszeitreduzierung muss zudem drei Monate vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Die Regelung gilt für Unternehmen mit in der Regel mindestens 45 Arbeitnehmern, wobei für kleinere Betriebe Ausnahmen gelten können. Der Entwurf klärt auch die Pflicht des Arbeitgebers zur Erörterung von Änderungswünschen bezüglich der Arbeitszeitdauer und -lage.

Während Arbeitnehmervertreter die zusätzliche Flexibilität begrüßen, äußern Arbeitgeberverbände Bedenken hinsichtlich eines erhöhten bürokratischen Aufwands. Insbesondere mittelständische Unternehmen sehen sich mit einer stärkeren Belastung und zusätzlichem Koordinationsbedarf konfrontiert.

Originalquelle: dhpg.de