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Bundesgerichtshof: Ausschluss von Stornierung bei Flugtickets wirksam

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften günstige Tickets ohne Stornierungs- oder Rückerstattungsrecht verkaufen dürfen. Dies gilt auch bei krankheitsbedingten Absagen.

21. Juni 2026
Bundesgerichtshof: Ausschluss von Stornierung bei Flugtickets wirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass Fluggesellschaften sich das Recht vorbehalten dürfen, günstige Flugtickets ohne die Möglichkeit einer vollständigen Stornierung oder Rückerstattung anzubieten. Dies gilt auch dann, wenn Reisende ihre Flüge aufgrund akuter Erkrankungen nicht antreten können.

In dem zugrundeliegenden Fall hatten Passagiere versucht, von der Lufthansa AG die Erstattung eines Flugpreises von rund 2.500 Euro zu erwirken. Sie hatten im November 2014 Tickets für knapp 2.800 Euro gebucht, die laut Beförderungsbedingungen nicht stornierbar waren. Lediglich nicht verbrauchte Steuern und Gebühren sollten erstattet werden.

Die Kläger stornierten die Flüge im März 2015 wegen Krankheit und forderten die Rückerstattung des vollen Flugpreises. Die Beklagte erstattete lediglich die geringfügigen, ersparten Steuern und Gebühren. Die Klage auf Rückzahlung der Differenz blieb in allen Instanzen erfolglos.

Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass die Ausschlussklausel in den Beförderungsbedingungen die Fluggäste nicht unangemessen benachteilige. Fluggesellschaften hätten primär Fixkosten, die sich durch die Nichtteilnahme eines einzelnen Passagiers kaum verringern. Eine wirksame Möglichkeit, sich gegen solche Fälle abzusichern, bestehe darin, entweder einen teureren Flex-Tarif zu wählen oder eine gesonderte Reiseversicherung abzuschließen.

Das Urteil verdeutlicht, dass Fluggäste, die eine Erstattungsmöglichkeit wünschen, entweder bereit sein müssen, für flexiblere Tarife einen höheren Preis zu zahlen, oder sich durch eine Versicherung für krankheitsbedingte Ausfälle absichern müssen.

Originalquelle: dhpg.de