BFH: Besteuerung ausländischer Investmentfonds verstößt gegen EU-Recht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Quellenbesteuerung von Dividenden an ausländische Investmentfonds gegen EU-Recht verstößt. Zu Unrecht einbehaltene Steuern inklusive Zinsen müssen rückerstattet werden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die deutsche Besteuerung von Dividenden, die an ausländische Investmentfonds ausgeschüttet wurden, gegen EU-Recht verstößt. Die Ungleichbehandlung im Vergleich zu inländischen Fonds, die von der Steuer befreit waren, verletzt das Prinzip der freien Kapitalverkehrs gemäß Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Insbesondere in den Jahren 2008 bis 2013, in denen ein französischer Investmentfonds Klage erhob, war die Einkommensteuerbefreiung nur deutschen Investmentfonds oder Investmentaktiengesellschaften vorbehalten. Ausländische Fonds unterlagen hingegen einer Quellensteuer auf Dividenden.
Der BFH folgte der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und gab dem ausländischen Fonds Recht. Die Richter stellten fest, dass die im Investmentsteuergesetz (InvStG 2004) vorgesehene Ungleichbehandlung nicht verhältnismäßig war und den freien Kapitalverkehr einschränkte.
Somit hat der Fonds Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Quellensteuer zuzüglich Zinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr. Die Entscheidung betrifft Fälle, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und die vierjährige Frist für Steuerbescheide einhalten.