📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Professionelle Dienstleistungen

Kreditzweitmarktförderungsgesetz bringt wesentliche Steueränderungen

Der Bundestag hat das Kreditzweitmarktförderungsgesetz verabschiedet, das signifikante Anpassungen im Steuerrecht mit sich bringt. Betroffen sind insbesondere die Grunderwerbsteuer und die Unternehmensbesteuerung.

23. Juli 2026
Kreditzweitmarktförderungsgesetz bringt wesentliche Steueränderungen

Der Deutsche Bundestag hat das Kreditzweitmarktförderungsgesetz verabschiedet, welches eine Reihe wichtiger steuerrechtlicher Änderungen einführt. Das Gesetz übernimmt dabei auch Regelungen, die ursprünglich Teil des "Wachstumschancengesetzes" waren und nun aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrens über diesen Weg umgesetzt werden.

Eine zentrale Neuerung betrifft die Grunderwerbsteuer. Personengesellschaften werden bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin als Gesamthand behandelt. Diese befristete Maßnahme trägt der bevorstehenden Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) Rechnung, welche die Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen der Gesellschafter neu regelt. Für die Ertrags- und Schenkungsteuer wird die Gesamthandsfiktion für Personengesellschaften dauerhaft eingeführt. Dies sichert die bestehenden steuerlichen Privilegierungen.

Das Gesetz reformiert zudem die Zinsschrankenregelungen (§ 4h EStG) im Einklang mit der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD). Die Änderungen betreffen unter anderem die Voraussetzungen für die Anwendung der Stand-alone-Klausel und die Definition von Zinssalden. Sie gelten erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen.

Darüber hinaus entfällt die Besteuerung der Dezember-Energiekostenhilfe von 2022. Der ursprünglich für den 1. Januar 2024 geplante Start des elektronischen Datenaustauschs zwischen Arbeitgebern, Finanzverwaltung und privaten Krankenversicherungen wird auf den 1. Januar 2026 verschoben.

Originalquelle: bdo.de