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Bundesrat stimmt steuerlichem Investitionssofortprogramm zu

Der Bundesrat hat ein Gesetz zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch steuerliche Anreize beschlossen. Das Programm beinhaltet Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung und bei Abschreibungsmethoden für Unternehmen.

14. Juli 2026
Bundesrat stimmt steuerlichem Investitionssofortprogramm zu

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zugestimmt. Eine Ergänzung durch den Finanzausschuss wurde ebenfalls verabschiedet. Das Gesetz zielt darauf ab, die Investitionstätigkeit von Unternehmen zu fördern.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge. Die Preisgrenze für den Bruttolistenpreis eines betrieblichen Elektrofahrzeugs, bis zu der dessen private Nutzung begünstigt besteuert wird, steigt von 70.000 Euro auf 100.000 Euro. Diese Regelung gilt für Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden.

Darüber hinaus wird die degressive Abschreibung für bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wiedereingeführt und aufgestockt. Als "Investitions-Booster" kann diese Methode für Anschaffungen oder Herstellungen zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angewendet werden. Der jährliche Prozentsatz darf das Dreifache des linearen Satzes nicht übersteigen und maximal 30 Prozent betragen.

Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge, die zum Anlagevermögen gehören und zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 erworben werden, wird zudem eine neue arithmetisch-degressive Abschreibungsmethode eingeführt. Diese erlaubt eine hohe Abschreibung im Anschaffungsjahr (75 Prozent) gefolgt von geringeren Sätzen in den Folgejahren.

Diese Maßnahmen sollen Investitionen in Unternehmen ankurbeln und die technologische Modernisierung fördern, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu verbessern.

Originalquelle: bdo.de