BGH: Verweigerung der Zustellung einer Klage gegen den EU-Rat ist rechtswidrig
Der Bundesgerichtshof hat die Weigerung, eine Klage von Alisher Usmanow gegen den EU-Rat zuzustellen, als rechtswidrig eingestuft.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Weigerung des Präsidenten des Landgerichts Hamburg, Gerichtsdokumente in einem Verfahren von Alisher Usmanow gegen den EU-Rat zuzustellen, gegen das Gesetz verstößt. Usmanow klagt gegen den EU-Rat wegen Aussagen, die zur Begründung von Sanktionen gegen ihn herangezogen wurden und die er als diffamierend und falsch einstuft.
Das Verfahren war blockiert worden, da die Hamburger Justizverwaltung sich weigerte, die Klageschrift an den EU-Rat in Belgien zuzustellen. Interne Unterlagen deuteten darauf hin, dass dies auf Empfehlungen des Auswärtigen Amtes geschah, um außenpolitische Interessen zu wahren. Der BGH stellte nun klar, dass die Justizverwaltung nicht weisungsgebunden gegenüber dem Auswärtigen Amt ist.
Das höchste deutsche Zivilgericht betonte, dass der Zugang zu den Gerichten ein Grundrecht darstellt, das nicht von außenpolitischen Erwägungen der Exekutive abhängig gemacht werden darf. Die Weigerung der Zustellung sei rechtswidrig und verletze die Rechte des Antragstellers, da eine Klagezustellung ein zwingender Akt ist, der nicht durch administrative Vorbehalte verhindert werden kann.
Der Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel begrüßte die Entscheidung und kritisierte den Versuch, durch exekutive Einflussnahme die gerichtliche Unabhängigkeit zu unterwandern. Nach der Entscheidung des BGH ist der Weg für das Hauptsacheverfahren nun frei. Usmanow wurde im September 2026 bereits von der Sanktionsliste der EU gestrichen.