📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Wissenschaft

Bundesverwaltungsgericht legt Fragen zur Luftreinhaltung dem EuGH vor

Das Bundesverwaltungsgericht hat Fragen zur Auslegung der europäischen NEC-Richtlinie im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Es geht um die Wirksamkeit des Nationalen Luftreinhalteprogramms.

10. Oktober 2026
Bundesverwaltungsgericht legt Fragen zur Luftreinhaltung dem EuGH vor

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vier Fragen zur Vorabentscheidung im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Nationale Luftreinhalteprogramm (NLRP) der Bundesregierung vorgelegt. Die Klage richtet sich gegen die Feststellung, dass das NLRP nicht ausreicht, um die europäischen Emissionsreduktionsvorgaben sicher einzuhalten.

Die DUH hatte im Mai 2020 Klage eingereicht, da sie die Maßnahmen im NLRP für unzureichend hält, um die Ziele der EU-NEC-Richtlinie für Stickoxide, Feinstaub, Ammoniak und Schwefeldioxid zu erreichen. Das BVerwG sieht offenbar Klärungsbedarf hinsichtlich der Aktualität und Verlässlichkeit der für das Programm zugrunde gelegten Prognosen und Daten.

Die DUH erhofft sich durch die Vorlage beim EuGH eine europaweite Klarstellung, wie Nationalen Luftreinhalteprogramme auszulegen und umzusetzen sind. Die Organisation fordert die Bundesregierung auf, das Programm dringend mit wirksamen Maßnahmen nachzubessern. Dazu gehören die Nachrüstung oder Stilllegung von über acht Millionen "Dieselgate"-Fahrzeugen auf Kosten der Hersteller.

Weitere Forderungen der DUH umfassen ein generelles Tempolimit von 30 km/h innerorts, 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts. Zudem wird eine Filterpflicht für Holzheizungen und Baumaschinen sowie verbindliche Vorgaben zur Reduktion der Tierzahlen in der Landwirtschaft gefordert, um den Ausstoß von Ammoniak zu verringern. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Emissionsminderungsziele für 2030 erreicht werden.

Originalquelle: duh.de