BGH: Präsident des Landgerichts Hamburg durfte Zustellung von Usmanov-Klage gegen EU-Rat nicht verhindern
Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Präsidenten des Landgerichts Hamburg aufgehoben, die eine Klage des Unternehmers Alischer Usmanow gegen den Rat der EU blockierte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2026 die Weigerung des Präsidenten des Landgerichts Hamburg für rechtswidrig erklärt, eine Klage des russischen Unternehmers Alischer Usmanow gegen den Rat der EU zuzustellen. Der BGH stellte klar, dass allein das Prozessgericht über die Zustellung entscheidet und der Gerichtspräsident nicht befugt war, die Anordnung des zuständigen Richters zu korrigieren.
Der Rechtsstreit richtet sich gegen mutmaßlich falsche Tatsachenbehauptungen in der Begründung der EU-Sanktionen gegen Usmanow. Aus Akten geht hervor, dass sich das Auswärtige Amt gegenüber dem Bundesamt für Justiz gegen eine Zustellung aussprach, um eine gerichtliche Überprüfung von EU-Entscheidungen durch nationale Gerichte zu verhindern. Der BGH stellte nun fest, dass derartige Empfehlungen der Exekutive für Gerichte rechtlich nicht bindend sind.
Das Mandat wird von dem Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel geführt. Obwohl Usmanow im September 2026 von der Sanktionsliste der EU gestrichen wurde, wird das Verfahren fortgesetzt, da die umstrittenen Behauptungen weiterhin in den offiziellen Dokumenten der EU abrufbar sind. Die Entscheidung des BGH hebt auch den bestätigenden Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts auf.