Bundesgerichtshof entscheidet zur Zustellung im Fall Usmanow gegen EU-Rat
Der BGH hat die Verweigerung der Zustellung von Klageschriften im Verfahren des Unternehmers Alischer Usmanow gegen den Rat der EU für rechtswidrig erklärt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Weigerung des Präsidenten des Landgerichts Hamburg, Klageschriften im Verfahren von Alischer Usmanow gegen den Rat der Europäischen Union zuzustellen, rechtswidrig war. Das Gericht stellte fest, dass die Blockade die Rechte des Klägers verletzte und dass die Verwaltung des Gerichts keine Befugnis habe, sich über die Anordnung eines zuständigen Richters hinwegzusetzen.
Der Rechtsstreit betrifft Forderungen Usmanows, die Verbreitung von Aussagen durch den EU-Rat zu untersagen, die als Grundlage für 2022 verhängte Sanktionen dienten. Die Zustellung der Klage an den Rat in Belgien war zuvor mit Verweis auf außenpolitische Interessen und Empfehlungen des Auswärtigen Amtes verhindert worden. Der BGH betonte nun, dass solche Empfehlungen für die Justizverwaltung nicht bindend sind.
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der Usmanow vertritt, wertete die Entscheidung als Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit. Obwohl Usmanow im September 2026 von der Sanktionsliste der EU gestrichen wurde, geht das Verfahren wegen mutmaßlicher Verleumdung weiter. Die Entscheidung des BGH ermöglicht nun die formelle Zustellung und Fortführung des Rechtsstreits.