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BFH präzisiert steuerliche Behandlung von Forderungsverzichten GmbH-Gesellschafter

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, wann der Verzicht eines GmbH-Gesellschafters auf eine Darlehensforderung steuerlich zu berücksichtigen ist.

9. Oktober 2026
BFH präzisiert steuerliche Behandlung von Forderungsverzichten GmbH-Gesellschafter

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 19. November 2024 (Az. VIII R 8/22) klargestellt, zu welchem Zeitpunkt der Forderungsverzicht eines GmbH-Gesellschafters steuerlich relevant wird.

Das Gericht differenziert zwischen dem noch werthaltigen und dem nicht mehr werthaltigen Teil einer Darlehensforderung. Ein Verzicht auf den werthaltigen Teil wird als verdeckte Einlage behandelt, die in der Regel nicht zu einem steuerpflichtigen Gewinn führt, da sie mit den Anschaffungskosten verrechnet wird.

Der Verzicht auf den nicht mehr werthaltigen Teil der Forderung wird hingegen als Abtretungsverlust behandelt und mindert die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der BFH stellt dabei klar, dass der wirtschaftliche Vorgang dem einer Abtretung gleichsteht.

Dies gilt auch bei einem Verzicht unter Besserungsvorbehalt. Die Rechtsfolgen treten bereits im Zeitpunkt des Verzichts ein, nicht erst, wenn feststeht, ob der Besserungsfall eintritt. Die Entscheidung schafft Klarheit für die steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen in Krisensituationen.

Originalquelle: bdo.de