📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Professionelle Dienstleistungen

Bundesfinanzhof zweifelt Verfassungsmäßigkeit von 6%-Nachzahlungszinsen an

Der Bundesfinanzhof in Deutschland hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des derzeitigen Zinssatzes von 6 % für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen geäußert. Eine Vollstreckung eines Zinsbescheids wurde ausgesetzt.

24. Juni 2026
Bundesfinanzhof zweifelt Verfassungsmäßigkeit von 6%-Nachzahlungszinsen an

Der Bundesfinanzhof (BFH) in Deutschland hat Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der derzeit geltenden Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr geäußert, speziell für Zeiträume ab dem Jahr 2015.

Der BFH hat die Vollstreckung eines Zinsbescheids ausgesetzt und begründet dies damit, dass die Zinshöhe, die aus dem Jahr 1961 stammt, mit der realitätsfernen Bemessung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoße. Der Gesetzgeber sei verpflichtet, eine Überprüfung vorzunehmen, ob die gesetzliche Höhe der Nachzahlungszinsen angesichts der dauerhaften Niedrigzinsphase aufrechtzuerhalten oder herabzusetzen sei.

In einem konkreten Fall hatte ein Ehepaar nach einer Betriebsprüfung Nachzahlungszinsen in Höhe von rund 240.000 Euro für einen Zeitraum vom 1. April 2015 bis zum 16. November 2017 zu zahlen. Das Finanzamt setzte diese Zinsen fest, obwohl die Eheleute Einspruch eingelegt hatten. Das Finanzgericht lehnte die Aussetzung der Vollziehung ab.

Der Bundesfinanzhof gab dem Antrag der Eheleute jedoch statt und setzte die Vollziehung des Zinsbescheids in vollem Umfang aus. Die Richter argumentierten, dass der feste Zinssatz von 6 % angesichts des seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsniveaus nicht mehr angemessen sei und eine erhebliche finanzielle Belastung darstelle.

Steuerberater raten nun Betroffenen, entsprechende Zinsfestsetzungen in aktuellen Bescheiden mit Einspruch anzufechten und die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Diese Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf Steuererstattungen haben, die bisher ebenfalls mit 6 % verzinst wurden.

Originalquelle: dhpg.de