Umwelthilfe wirft Regierung mutwillige Feinstaubbelastung durch Stopp von Förderbonus für Holzheizungen vor
Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert die Bundesregierung für die überraschende Beendigung des Förderbonus für emissionsarme Holzheizungen und die Verschiebung strengerer Staubgrenzwerte, was zu höherer Feinstaubbelastung führen könnte.

Berlin, 23. Juli 2026 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Bundesregierung für die plötzliche Beendigung des Förderbonus für mit Partikelfiltern ausgestattete und emissionsärmere Biomasseheizungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Organisation warnt, dass dies zur Installation neuer, stärker umweltbelastender Holzheizungen ermutigen könnte.
Zeitgleich hat die Regierung das Inkrafttreten strengerer Staubgrenzwerte für alle geförderten Holzheizungen um mehr als ein Jahr auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Laut DUH widerspricht dies einem Gerichtsurteil, das eine Verschärfung des Nationalen Luftreinhalteprogramms forderte, und birgt das Risiko einer erhöhten Feinstaubbelastung in Deutschland, wo die Luftschadstoffe bereits vielerorts EU-Grenzwerte überschreiten.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, die Bundesregierung setze sich aktiv gegen Luftqualitätsverbesserungen ein, obwohl das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bereits eine Verschärfung des Luftreinhalteprogramms angeordnet hat. Resch betonte, dass Feinstaub im Jahr 2023 schätzungsweise für über 57.000 Todesfälle in Deutschland verantwortlich war und die Maßnahmen der Regierung Menschenleben gefährden.
Die DUH hat die Bundesregierung auf ein wirksames Nationales Luftreinhalteprogramm verklagt. Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht findet am 16. September statt. Die Organisation hofft auf eine gerichtliche Verpflichtung der Regierung zu sofortigen Emissionsminderungen.