Bundesregierung schlägt Einkommensteuerreform 2027 vor
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 vorgelegt. Der Vorschlag sieht Erhöhungen des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags vor, sowie Anpassungen beim Kindergeld und den Steuertarifzonen.

Berlin – Die deutsche Bundesregierung hat am 28. September 2026 den Entwurf des Gesetzes zur Einkommensteuerreform 2027 (EStRefG 2027) in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Anpassungen vor, darunter Erhöhungen des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Ebenso sind Änderungen beim Kindergeld und den Einkommensteuertarifen geplant.
Konkret soll der Höchstbetrag für steuerfreie Zuschläge für Sonn-, */*und Feiertagsarbeit von derzeit 50 Euro auf 75 Euro ab dem 1. Januar 2027 angehoben werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von bisher 1.230 Euro auf 1.430 Euro für das Veranlagungsjahr 2027. Diese Erhöhung wird bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Der Grundfreibetrag wird für 2027 auf 12.564 Euro und für 2028 auf 12.900 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag soll 2027 um 150 Euro auf 3.564 Euro steigen und 2028 um weitere 90 Euro auf 3.654 Euro. Infolgedessen wird auch das Kindergeld ab dem 1. Januar 2027 um 8 Euro auf 267 Euro monatlich erhöht.
Zusätzlich sieht der Entwurf eine Abflachung der zweiten Progressionszone vor. Der Spitzensteuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen. Die Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird von 20 Prozent auf 15 Prozent reduziert. Der Pauschsteuersatz für Minijobs steigt von 2 Prozent auf 5 Prozent.