G-BA erkennt kein Zusatznutzen für Alzheimer-Medikament Donanemab
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für das Alzheimer-Präparat Donanemab keinen Zusatznutzen gegenüber der Standardtherapie festgestellt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass dem Alzheimer-Medikament Donanemab (Handelsname: Kisunla) kein Zusatznutzen gegenüber der bestehenden Standardtherapie zugesprochen werden kann. Diese Entscheidung basiert auf einer Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und bildet die Grundlage für die nun anstehenden Preisverhandlungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Hersteller.
Das Medikament ist für Patientinnen und Patienten im frühen Stadium der Alzheimer-Erkrankung mit nachgewiesener Amyloid-Pathologie zugelassen. Die klinischen Daten zeigten jedoch laut G-BA keine statistisch signifikanten Unterschiede in der Wirksamkeit im Vergleich zur Kontrollgruppe, die mit Acetylcholinesterasehemmern behandelt wurde. Experten wie Prof. Dr. Stefan Teipel von der Alzheimer Forschung Initiative (AFI) betonen, dass die Schwierigkeit, therapeutische Effekte in einem frühen Krankheitsstadium messbar zu machen, maßgeblich zu diesem Ergebnis beigetragen hat.
Die Einstufung hat keine direkten Auswirkungen auf die grundsätzliche Verordnungsfähigkeit des Medikaments. Sie ist jedoch ein zentraler Faktor für den zukünftigen Zugang zur Therapie, da das Ergebnis der Nutzenbewertung den finanziellen Spielraum der Krankenkassen für den Einkauf des Wirkstoffs maßgeblich beeinflusst.