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Erbschaftsteuerreform: "300-Wohnungen-Regelung" im Fokus

Eine mögliche Erbschaftsteuerreform in Deutschland rückt die Steuervorteile für große Immobilienvermögen in den Fokus. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden.

9. Juni 2026
Erbschaftsteuerreform: "300-Wohnungen-Regelung" im Fokus

Eine mögliche Erbschaftsteuerreform in Deutschland rückt die Steuervorteile für große Immobilienvermögen in den Fokus. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden.

Berlin – Angesichts eines erwarteten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer wird über mögliche Reformen der steuerlichen Behandlung von Betriebsvermögen diskutiert. Konkret hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Finanzausschuss des Bundestages vorgeschlagen, die Begünstigungen für große Immobilienvermögen, bekannt unter der "300-Wohnungen-Regelung", abzuschaffen.

Die CDU-Fraktion lehnte diesen Vorstoß ab und argumentierte mit der Notwendigkeit von Vereinfachung und Typisierung im Steuerrecht. Sie betonte, dass die Schonung von Betriebsvermögen, einschließlich gewerblicher Immobilienvermietung, für den Erhalt von Arbeitsplätzen essenziell sei. Die SPD-Fraktion schloss sich der Ablehnung des Antrags an, fordert jedoch eine grundlegende Reform des Erbschaftsteuerrechts und warnt vor neuen Umgehungstatbeständen bei einer isolierten Abschaffung der Regelung.

Das Bundesverfassungsgericht wird bis spätestens zur zweiten Jahreshälfte 2026 eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz treffen. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens wird mit einer umfassenden Gesetzesinitiative gerechnet. Wahrscheinlich ist, dass spezielle Steuerbegünstigungen für Wohnungsunternehmen und die Anwendung der Verschonungsbedarfsprüfung gestrichen werden.

BDO AG rät Unternehmern und Gesellschaftern von Familienunternehmen, sich umgehend mit der Nachfolgeplanung zu befassen und steuerschonende Konzepte zu entwickeln. Die Sicherung der aktuellen, günstigeren steuerlichen Rahmenbedingungen sollte vor einer möglichen Gesetzesänderung geprüft werden.

Originalquelle: bdo.de