Gesetzesänderung beeinflusst Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte
Eine im Dezember verabschiedete Gesetzesänderung in Deutschland passt die Berechnung von Krankenversicherungsbeiträgen für Selbstständige und andere freiwillig Versicherte an. Insbesondere werden Fälle betroffen, in denen Einkommensnachweise nicht rechtzeitig vorgelegt werden, was zur Festsetzung des Höchstbeitrags führt.

Eine im Dezember verabschiedete Gesetzesänderung in Deutschland modifiziert die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge für Selbstständige und andere freiwillig Versicherte. Die Neuregelung betrifft insbesondere Fälle, in denen Einkommensnachweise oder Steuerbescheide nicht fristgerecht bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dies führt dazu, dass die Beiträge automatisch auf Basis des maximal möglichen Einkommens, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, festgesetzt werden.
Zuvor erfolgte die Beitragsberechnung vorläufig basierend auf dem zuletzt bekannten Einkommen. Eine endgültige Abrechnung erfolgte nach Erhalt des Steuerbescheids für das betreffende Kalenderjahr. Wurde innerhalb von drei Jahren kein Steuerbescheid vorgelegt, wurden die Beiträge dauerhaft auf die Höchstgrenze festgelegt. Die Gesetzesänderung ermöglicht nun, dass freiwillig Versicherte innerhalb von zwölf Monaten nach Festsetzung zum Höchstbeitrag eine Neuberechnung beantragen können, sofern die fehlenden Steuerdokumente nachgereicht oder nachgewiesen werden, dass diese noch nicht von den Finanzbehörden erstellt wurden.
Eine Übergangsregelung wurde für die Kalenderjahre 2018 und 2019 geschaffen. Betroffene haben bis zum 16. Dezember 2024 Zeit, eine Überprüfung zu beantragen, wenn sie für diese Jahre keine oder verspätet ihre Steuerbescheide eingereicht hatten.
Diese Gesetzesänderung kann die monatlichen Kosten für Selbstständige und andere freiwillig Versicherte spürbar beeinflussen, bietet aber gleichzeitig die Möglichkeit, nachträglich eine Überprüfung von Beitragsfestsetzungen auf Höchstbeitragsniveau zu erwirken.