Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum 1. Januar 2024
Am 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Gleichzeitig erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobs auf 538 Euro monatlich.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird ab dem 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro brutto pro Stunde ist zum 1. Januar 2025 vorgesehen. Dies hat die Bundesregierung auf Basis der Empfehlung der Mindestlohnkommission beschlossen.
Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die Verdienstgrenze für Minijobs aus. Diese mobile Grenze steigt zum 1. Januar 2024 auf 538 Euro pro Monat und wird zum 1. Januar 2025 auf 556 Euro monatlich ausgedehnt. Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt. Dadurch ändert sich die maximal mögliche Arbeitszeit in einem Minijob bei steigendem Mindestlohn nicht.
Auch die Geringfügigkeitsgrenze für Midijobs, einem Beschäftigungsbereich zwischen Minijob und regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, wird angepasst. Die Untergrenze für Midijobs verschiebt sich von bisher 520,01 Euro auf 538,01 Euro monatlich. Die Obergrenze für Midijobs bleibt unverändert bei 2.000 Euro pro Monat.
Die BDO AG, eine deutsche Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft, informierte über diese regulatorischen Anpassungen und deren Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland. Das Unternehmen bietet Unternehmen Beratungsleistungen zur Umsetzung der neuen Regelungen an.