BMF-Schreiben aktualisiert Grundsätze zur digitalen Buchführung (GoBD)
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein neues Schreiben zu den GoBD veröffentlicht. Die Aktualisierungen betreffen insbesondere den Datenzugriff und die Datenbereitstellung bei Außenprüfungen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 11. März 2024 eine aktualisierte Fassung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) veröffentlicht. Diese Neufassung berücksichtigt gesetzliche Änderungen im Steuerschuldrecht, die seit der letzten GoBD-Bekanntmachung von 2019 in Kraft getreten sind.
Die GoBD legen grundlegende Anforderungen fest, die Unternehmer bei der Buchführung und Aufbewahrung elektronischer oder papiergebundener Unterlagen erfüllen müssen, damit diese von den Finanzbehörden als Nachweis für steuerliche Zwecke anerkannt werden. Verstöße gegen die GoBD können bei einer Außenprüfung zu Steuernachzahlungen führen.
Eine zentrale Neuerung betrifft den erweiterten Datenzugriff für die Finanzverwaltung. Im Rahmen einer Außenprüfung können die Prüfer nun auf elektronisch gespeicherte Daten zugreifen, ihre Aufbereitung verlangen und sie in maschinenlesbarer Form zur Übermittlung anfordern. Die Verarbeitung und Speicherung der Daten durch die Finanzverwaltung ist zulässig, auch auf mobilen Endgeräten.
Das BMF-Schreiben präzisiert zudem die Anforderungen an die Bereitstellung von Daten über definierte digitale Schnittstellen und Austauschplattformen. Es werden neue Regelungen zur Verlagerung der elektronischen Buchführung ins EU-Ausland oder Drittland getroffen und die Bedingungen für die Datenübertragung sowie die anschließende Löschung oder Rückgabe der Datenträger festgelegt.
Die Aktualisierung soll sicherstellen, dass die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung auch im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung und die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die Integrität und Verfügbarkeit steuerlich relevanter Daten.