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Gesundheit

Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze in Bundestag und Bundesrat beraten

Der Bundestag und der Bundesrat haben am 12. Juni 2026 die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begonnen. Ziel ist es, Ausgabensteigerungen mit Einnahmen in Einklang zu bringen.

15. Juni 2026
Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze in Bundestag und Bundesrat beraten

Am 12. Juni 2026 fand im Deutschen Bundestag die erste Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ statt. Parallel dazu wurde der Entwurf im Bundesrat in erster Runde diskutiert. Das Gesetz zielt darauf ab, die Beitragssätze in der GKV durch eine Ausgabenorientierte Politik zu stabilisieren.

Die Bundesregierung plant, die GKV durch Mehreinnahmen und Minderausgaben finanziell zu entlasten. Bis 2027 sollen dies 16,3 Milliarden Euro sein, bis 2030 bis zu 38,1 Milliarden Euro. Der Entwurf sieht eine Reihe von Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen vor, die bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen, um die Ausgabenentwicklung einzudämmen.

Die erste Lesung im Bundestag verlief kontrovers und wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse, insbesondere den Gesundheitsausschuss, überwiesen. Im Bundesrat trugen 13 Rednerinnen und Redner zur Debatte bei. Zuvor hatte der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrates fast 50 Empfehlungen verabschiedet, die teilweise Sparmaßnahmen zurücknehmen und mehr Bundesmittel vorsehen.

Die Länder äußerten Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Gesetzes auf die Arzneimittelversorgung, den Innovationsstandort Deutschland und Investitionen im Gesundheitswesen. Kritisiert wurde insbesondere die Budgetierung in allen Versorgungsbereichen, da sie zu einer schlechteren Versorgung führen könnte. Der Bundesrat folgte weitgehend den Empfehlungen des Ausschusses, auch den Landesanträgen, und hat damit Stellung bezogen.

Originalquelle: pharmadeutschland.de