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Gesundheit

Pharmaverbände kündigen Änderungen bei Rabattberechnungen an

Deutsche Pharmaverbände informieren ihre Mitgliedsunternehmen über bevorstehende Änderungen bei der Berechnung und Meldung von Hersteller-, Preisstopp- und Generikaabschlägen nach deutschem Recht.

23. Juli 2026
Pharmaverbände kündigen Änderungen bei Rabattberechnungen an

Die wichtigsten deutschen Pharmaverbände, darunter Pharma Deutschland, vfa, BPI und Pro Generika, haben ihre Mitgliedsunternehmen über bevorstehende Änderungen bei der Ermittlung und Meldung von Hersteller-, Preisstopp- und Generikaabschlägen informiert. Die Mitteilung bezieht sich insbesondere auf Anpassungen bei den nach § 130a SGB V zu entrichtenden Herstellerabschlägen sowie auf veränderte Regelungen für Preisstopp- und Generikaabschläge.

Laut den Informationen der Verbände werden die Ermittlung und Meldung dieser Abschläge nach § 131 SGB V neu gestaltet. Diese regulatorischen Anpassungen zielen darauf ab, die bestehenden Rahmenbedingungen für die Arzneimittelpreisgestaltung und Rückerstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zu modernisieren. Die Änderungen sind Teil der fortlaufenden Bemühungen der Politik, die Gesundheitsausgaben zu steuern und die Bezahlbarkeit von Medikamenten sicherzustellen.

Die Mitteilung gibt einen Überblick über den aktuellen Sachstand und die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf diese gesetzlichen Anpassungen. Durch die Verbreitung dieser Informationen wollen die Branchenverbände sicherstellen, dass Pharmahersteller über die neuen Anforderungen informiert sind und sich auf die notwendigen Anpassungen in ihren Compliance-Prozessen vorbereiten können. Dies ist Teil des fortlaufenden Dialogs zwischen dem Pharmasektor und den Aufsichtsbehörden bezüglich Arzneimittelpreisen und Marktzugang.

Die Mitgliedsunternehmen werden angehalten, die weitere Entwicklung und zusätzliche Anleitungen der Verbände und zuständigen Behörden genau zu verfolgen. Die überarbeiteten Verfahren zur Berechnung und Meldung von Abschlägen werden voraussichtlich in naher Zukunft in Kraft treten, was die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Vorbereitung und Anpassung innerhalb der Branche unterstreicht.

Originalquelle: pharmadeutschland.de