Apotheker gaben bis Juni über 10.000 Einheiten Cannabisblüten ab
Im ersten Halbjahr 2017 wurden in deutschen Apotheken über 10.000 Einheiten Cannabisblüten auf ärztliche Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben. Die Zahl der belieferten Rezepte stieg kontinuierlich.

Im ersten Halbjahr 2017 haben Apotheken auf ärztliche Verordnung hin mehr als 10.000 Einheiten Cannabisblüten – unaufbereitet oder als Zubereitung – zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben. Dies geht aus einer Auswertung von Abrechnungsdaten öffentlicher Apotheken durch das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) hervor. Verordnungen auf Privatrezept sind in dieser Zählung nicht enthalten.
Insgesamt wurden bis Ende Juni rund 10.600 Cannabis-haltige Zubereitungen oder unverarbeitete Cannabisblüten an Patienten abgegeben. Die monatlichen Zahlen zeigen einen deutlichen Anstieg: Von 564 Abgabeeinheiten im März stieg die Zahl auf 1.468 im April, 3.666 im Mai und 4.921 im Juni. Parallel dazu erhöhte sich die Gesamtzahl der von Apotheken belieferten Rezepte von 488 im März auf 2.213 im Juni.
Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer, geht davon aus, dass die Versorgung von Patienten mit Cannabis weiter zunimmt. Er betonte jedoch, dass Cannabis kein „Allheilmittel“ sei, sondern lediglich eine weitere therapeutische Option, die in jedem Einzelfall kritisch geprüft werden müsse.
Zusätzlich zu den rezepturmäßigen Cannabisabgaben verordneten Ärzte zwischen März und Juni etwa 12.500 Fertigarzneimittel mit Cannabis-Inhaltsstoffen oder -Extrakten. Seit dem 10. März dürfen Apotheken Cannabisblüten auf ärztliche Verordnung als Rezepturarzneimittel abgeben. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatten bereits rund 1.000 Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Bezug von Cannabisblüten über Apotheken.