ABDA erläutert Notdienstgebühr bei Apotheken
Der Deutsche Apothekerverband (ABDA) erklärt die Gründe für die Notdienstgebühr in Apotheken. Das flächendeckende System garantiert die Medikamentenversorgung rund um die Uhr, ist für Apotheken jedoch oft ein Zuschussgeschäft.

Der Deutsche Apothekerverband (ABDA) hat die Hintergründe der Notdienstgebühr in Apotheken erläutert. Bundesweit versorgen rund 1.200 Apotheken jede Nacht etwa 20.000 Patienten. Besonders ländliche Apotheken werden häufiger im Notdienst in Anspruch genommen als städtische.
Die Landesapothekerkammern organisieren die Dienste so, dass sie für Patienten erreichbar sind und einzelne Betriebe nicht überlastet werden. Die ABDA betont, dass der Notdienst für Apotheken oft ein Zuschussgeschäft darstellt. Die gesetzlich festgelegte Gebühr von 2,50 Euro (inkl. MwSt.) pro Inanspruchnahme soll primär die entstandenen Kosten decken und verhindern, dass normale Besorgungen auf die Nacht- oder Wochenendzeiten verlegt werden, anstatt als Einnahmequelle zu dienen.
Rezepte aus ärztlichen Notfallpraxen mit dem Vermerk "noctu" (lateinisch für "nachts") werden von den Krankenkassen übernommen. Die Hauptfinanzierung für die Notdienste erhalten Apotheken über den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes. Dieser Fonds kann mehrere hundert Euro pro Nachtdienst vergüten, der mindestens von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens dauern muss. Die Finanzierung des Fonds erfolgt über einen Festzuschlag von 21 Cent pro Packung verschreibungspflichtiger Medikamente, den die Krankenkassen tragen. Für tagsüber geleistete Dienste an Sonn- und Feiertagen erhalten Apotheken keine Zuschüsse.
Die ABDA weist darauf hin, dass die Beratung durch hochqualifizierte Fachkräfte mitten in der Nacht mit Kosten verbunden ist. Die 2,50 Euro sind eine Patientengebühr, während die Hauptkosten der Notdienste durch den Fonds und die Krankenkassen getragen werden.