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Professionelle Dienstleistungen

Neue Tarifregelung für betriebliche Altersvorsorge in Apotheken

Seit dem 1. Januar 2012 sind Apothekeninhaber verpflichtet, sich an der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Angestellten zu beteiligen. Die Regelung soll Mitarbeiter motivieren und binden.

16. Juni 2026
Neue Tarifregelung für betriebliche Altersvorsorge in Apotheken
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Karlsruhe – Seit dem 1. Januar 2012 gibt es in deutschen Apotheken eine neue tarifliche Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Angestellte. Diese verpflichtet die Apothekeninhaber zu einer finanziellen Beteiligung an der Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter, um deren Motivation und Bindung ans Unternehmen nachhaltig zu stärken.

Die Vereinbarung, die im Zusatz zum neuen Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und der Apothekergewerkschaft ADEXA getroffen wurde, sieht vor, dass Arbeitgeber monatlich zwischen 10 und 27,50 Euro pro Mitarbeiter einzahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der wöchentlichen Arbeitszeit des Angestellten.

Zusätzlich besteht für die Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen Teil ihres Gehalts in die bAV umzuwandeln. Diese umgewandelten Beträge sind von Steuern und Sozialabgaben befreit und werden vom Arbeitgeber mit einem Zuschuss von 20 Prozent unterstützt.

Die ApoRisk GmbH aus Karlsruhe bietet mit der 'ApothekenRente' eine Direktversicherung an, die auf diese tarifliche Verpflichtung zugeschnitten ist. Das Unternehmen verweist auf Studien, die die wachsende Bedeutung betrieblicher Altersvorsorge als Instrument zur Talentgewinnung und -bindung in Zeiten des demografischen Wandels hervorheben.

Originalquelle: aporisk.de