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Gesundheit

Apotheken erhalten 423 Euro für Nacht- und Notdienste

Für Nacht- und Notdienste im zweiten Quartal 2023 erhalten Apothekerinnen und Apotheker eine Pauschale von 423,32 Euro. Dies teilte der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes (ABDA) mit, die Summe liegt leicht unter dem Vorquartal.

24. Juni 2026
Apotheken erhalten 423 Euro für Nacht- und Notdienste

Apothekerinnen und Apotheker erhalten für jeden im zweiten Quartal 2023 vollständig erbrachten Nacht- und Notdienst eine Pauschale von 423,32 Euro. Diese Festlegung traf der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (ABDA), wie der Nacht- und Notdienstfonds mitteilte.

Im Vergleich zum ersten Quartal 2023 sank die Notdienstpauschale damit um 10,06 Euro, was einem Rückgang von 2,32 Prozent entspricht. Im Vorquartal betrug die Pauschale noch 433,38 Euro.

Zwischen April und Juni 2023 wurden nach Angaben der Landesapothekerkammern insgesamt 94.701 Vollnotdienste von 17.795 Apotheken erbracht. Der Nacht- und Notdienstfonds übernimmt die finanziellen Ausgleichszahlungen.

Diese Pauschalen werden nach Angaben des Fonds Ende dieser Woche direkt an die jeweiligen Apotheken überwiesen. Die Regelung soll die kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und pharmazeutischer Beratung auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten sicherstellen.

Originalquelle: abda.de