Produkthaftungsrecht in Deutschland umfassend modernisiert
Das deutsche Produkthaftungsgesetz wurde umfassend reformiert und tritt am 9. Dezember 2026 in Kraft. Die Neuregelung passt das Gesetz an die Digitalisierung, die Kreislaufwirtschaft und globale Wertschöpfungsketten an.

Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 das Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts verabschiedet. Der Bundestag hatte dem Gesetzesentwurf bereits am 8. Oktober zugestimmt. Diese umfassende Reform des Produkthaftungsgesetzes, die erstmals seit 1989 erfolgt, setzt die EU-Richtlinie 2024/2853 bis zum 9. Dezember 2026 um.
Im Zentrum der Novelle stehen die Anpassung an die Digitalisierung, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Berücksichtigung globaler Wertschöpfungsketten. Software wird künftig unabhängig von ihrer Bereitstellung als Produkt gelten, was die Haftung auch auf Hersteller von KI-Systemen ausdehnt. Das Gesetz trägt zudem der Tatsache Rechnung, dass Hersteller auch nach dem Inverkehrbringen durch Updates oder digitale Dienste Kontrolle über ihre Produkte behalten können.
Hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft werden Produkte, die nach ihrem Inverkehrbringen wesentlich verändert werden, nun ebenfalls unter das Produkthaftungsrecht fallen. Der Hersteller, der das wesentlich veränderte Produkt in Verkehr bringt, haftet dafür. Im Kontext globaler Wertschöpfungsketten können unter bestimmten Voraussetzungen auch Importeure, Beauftragte, Fulfillment-Dienstleister und bestimmte Online-Plattformanbieter haftbar gemacht werden.
Das neue Recht erleichtert Geschädigten die Durchsetzung ihrer Ansprüche durch erweiterte Offenlegungsansprüche und Beweiserleichterungen, insbesondere bei komplexen Produkten. Ein Produktfehler wird beispielsweise vermutet, wenn angeordnete Beweismittel nicht offengelegt werden oder das Produkt gegen Sicherheitsvorschriften verstößt. Medizinprodukte fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes, während Arzneimittel weiterhin eine Bereichsausnahme bilden.
Die wesentlichen Vorschriften des modernisierten Produkthaftungsrechts treten am 9. Dezember 2026 in Kraft. Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen an die technologischen Entwicklungen und globalen Handelsströme anzupassen.