BDP kritisiert geplante ePA-Zugriffsrechte im GeDIG-Gesetzentwurf
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) kritisiert den Kabinettsentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (GeDIG). Der Verband äußert Bedenken hinsichtlich geplanter Zugriffrechte auf Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) und fordert Nachbesserungen.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat den aktuellen Kabinettsentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Daten und digitalen Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) kritisch geprüft und sieht dringenden Nachbesserungsbedarf. Im Fokus der Kritik stehen geplante Zugriffrechte auf Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie die Rolle von Krankenkassen im Umgang mit diesen sensiblen Informationen.
Der BDP bemängelt insbesondere, dass der Gesetzesentwurf weitreichende Pläne zur Datennutzung durch Krankenkassen vorsieht. Dies betrifft sowohl die dezentrale KI-basierte Forschung in sogenannten Reallaboren als auch eine mögliche Berechtigung zur aktiven Datennutzung für Risikoforschung im Bereich chronisch-degenerativer Erkrankungen. Der Verband warnt vor einem "Zugriffbegehren" der Krankenkassen auf die Datensätze von Versicherten.
Eine weitere Sorge des BDP betrifft die geplante Ausweitung der ePA-App zur digitalen Ersteinschätzungs- und Terminierungsplattform. Der Verband betont die Notwendigkeit einer hochqualifizierten psychotherapeutischen Sprechstunde in Präsenz für eine patientenorientierte Indikationsprüfung. Ein "Digitalzwang" für Erstgespräche könnte Versicherte ohne entsprechende Zugangsmöglichkeiten ausschließen und den Zugang zur notwendigen Versorgung erschweren.
Der BDP fordert, dass Krankenkassen keine Einblicksrechte in die teils hochsensiblen ePA-Daten gesetzlich Versicherter erhalten sollen. Stattdessen spricht sich der Verband für eine Beschränkung auf die bestehende Gesundheitsforschung über das nationale Forschungsdatenzentrum (FDZ) aus und mahnt zur Datensparsamkeit. Wichtig seien eine klare Abfrageverpflichtung zur Datennutzung, die über das Kleingedruckte hinausgeht, sowie ein differenziertes Zugriffsmanagement, um das Vertrauen in das Gesundheitssystem zu stärken.