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BDP kritisiert Asylpaket II und fördert psychotherapeutische Praxen

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) kritisiert das Asylpaket II, das die Abschiebung psychisch kranker Flüchtlinge ermöglicht. Der Verband informiert zudem über Unterstützung für Praxen und neue Regelungen zur Soziotherapie.

24. September 2026
BDP kritisiert Asylpaket II und fördert psychotherapeutische Praxen

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat das im Februar 2016 verabschiedete Asylpaket II scharf kritisiert. Der Verband bemängelt, dass die im Gesetz geäußerte Annahme, psychische Erkrankungen wie posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) seien keine "schwerwiegenden Erkrankungen" und stellten "vermeintlich gesundheitliche Gründe" dar, fachlich falsch und stigmatisierend sei. Der BDP teilt die Einschätzung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die eine solche Voreingenommenheit des Gesetzgebers gegen psychisch kranke Menschen als "fachlich falsch" und "massiv stigmatisierend" bezeichnet.

Der BDP-Bundesvorsitzende Marcus Rautenberg informierte sich im Februar 2016 in Jordanien über Hilfsprojekte für Flüchtlinge aus Krisenregionen. Die Erkenntnisse aus dieser Reise sowie die Auseinandersetzung mit der nationalen Flüchtlingspolitik fließen in die Arbeit des Verbandes ein. Der Verband betont, dass die Unterstützung von Flüchtlingen, auch im Hinblick auf ihre psychische Gesundheit, eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe sei.

Darüber hinaus hat der BDP Informationen für Psychotherapeuten und Ärzte bereitgestellt. Eine Broschüre der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) gibt Hinweise zur Behandlung traumatisierter Flüchtlinge, einschließlich Fragen zum Aufenthaltsstatus, Kostenträgern und Dolmetscherleistungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt Praxen durch eine neue Broschüre zum Thema "Praxisnetze", die die Vorteile und die Gründung von Kooperationsformen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten erläutert.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Vergütung von Soziotherapie für schwer psychisch kranke Menschen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat beschlossen, dass diese Leistungen ab April 2016 extrabudgetär und zu festen Preisen vergütet werden. Dies soll sicherstellen, dass die Leistungen vollständig von den Krankenkassen erstattet werden, auch bei steigenden Patientenzahlen. Der BDP begleitet diese Entwicklungen und setzt sich für eine adäquate Versorgung psychisch kranker Menschen ein.

Originalquelle: bdp-verband.de