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Psychologenverbände warnen vor Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und seine Partner kritisierten Pläne zur Lockerung des Arbeitszeitgesetzes. Sie befürchten negative Folgen für Gesundheit und Leistungsfähigkeit.

26. Juni 2026
Psychologenverbände warnen vor Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes

Berlin – Die Initiative Arbeits- & Organisationspsychologie in Gesundheits- und Arbeitssicherheit (AOP-GA), ein Zusammenschluss des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und des Fachverbandes Psychologie für Arbeitssicherheit und Gesundheit (PASiG), hat Bedenken gegen die geplanten Änderungen am Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geäußert. Die Initiative beobachtet die aktuelle Debatte mit großer Sorge.

Die Verbände kritisieren die Annahme, das Arbeitszeitgesetz sei zu starr und behindere betriebliche Flexibilität. Ihrer Ansicht nach sind die Schutzstandards, wie der Achtstundentag und die Mindestruhezeit, durch arbeitswissenschaftliche Forschung gut begründet und dienen dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit über die Lebensspanne.

"Viele der von der Politik vorgebrachten Annahmen sind nicht durch den Stand der Forschung gedeckt", heißt es in einer Stellungnahme. Die Experten warnen, dass eine Aufweichung des Gesetzes zentrale, empirisch belegte Schutzmechanismen schwächen könnte. Dies könne langfristig zu sinkender Leistungsfähigkeit, steigenden Gesundheitskosten und einer Verschärfung des Fachkräftemangels führen.

Überlange und ungünstig gelegene Arbeitszeiten würden die Gesundheit beeinträchtigen und das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen, Depressionen und Diabetes Typ 2 erhöhen. Zudem entstünden durch verminderte Produktivität und Effizienz hohe Kosten für Unternehmen.

Die Psychologenverbände betonen, dass das ArbZG bereits erhebliche Spielräume für flexible Arbeitszeitgestaltung biete. Zentrale Schutzstandards seien keine bürokratischen Hemmnisse, sondern dienten der menschengerechten Arbeitsgestaltung und der Sicherstellung ausreichender Erholungszeiten.

Originalquelle: bdp-verband.de