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Rundfunkbeitrag kann nicht monatlich gezahlt werden

Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat ist gesetzlich in dreimonatigen Intervallen zu zahlen. Eine monatliche Zahlung ist nicht vorgesehen und betrifft rund 45 Millionen Haushalte in Deutschland.

29. September 2026
Rundfunkbeitrag kann nicht monatlich gezahlt werden
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Berlin – Der deutsche Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat kann nicht monatlich entrichtet werden. Laut dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist die Zahlung gesetzlich für Zeiträume von drei Monaten vorgesehen.

Diese Klarstellung dient der Aufklärung über weit verbreitete Mythen und Falschinformationen bezüglich der Zahlungsmodalitäten. Die gesetzliche Regelung sieht keine monatliche Zahlung des Beitrags vor.

Rund 45 Millionen Haushalte in Deutschland sind vom Rundfunkbeitrag betroffen. Die gesetzliche Vorschrift schreibt vor, dass die Beiträge jeweils zur Mitte eines Dreimonatszeitraums für die kommenden drei Monate zu zahlen sind. Alternativ können Beitragszahler auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Vorauszahlungen vereinbaren.

Der Beitragsservice informiert aktuell über diese Regelung, da viele Bürgerinnen und Bürger Unklarheiten bezüglich der Zahlungsweise haben. Zukünftig werden Beitragszahler, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, eine sogenannte Einmalzahlungsaufforderung erhalten, die alle zukünftigen Zahlungstermine enthält. Die Verantwortung für die fristgerechte Zahlung liegt dann bei den Betroffenen.

Diese Umstellung soll den Prozess vereinfachen und die Einhaltung der Zahlungsfristen sicherstellen. Der Beitragsservice appelliert an die Eigenverantwortung der Zahlungspflichtigen.

Originalquelle: rundfunkbeitrag.de