Rundfunkbeitrag: Erhöhung vorerst ausgesetzt – bisherige Höhe bleibt gültig
Die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 wird vorerst nicht umgesetzt. Die Bundesländer haben die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen nicht geschaffen.

Die für den 1. Januar 2025 vorgesehene Anpassung des Rundfunkbeitrags wird vorerst nicht stattfinden. Die Bundesländer haben die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für eine Erhöhung, wie von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen, nicht geschaffen.
Die KEF hatte eine Anhebung des monatlichen Beitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro empfohlen. Da die Bundesländer die notwendigen Beschlüsse für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 nicht fristgerecht gefasst haben, kann diese Anpassung nicht wie geplant erfolgen. Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF haben daraufhin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, da sie eine Verletzung ihrer Grundrechte auf Funktionsfähigkeit der Finanzierung sehen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt der Rundfunkbeitrag bei der bisherigen Höhe von 18,36 Euro monatlich. Dies betrifft sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen und Einrichtungen. Eine Nachzahlung könnte theoretisch erfolgen, falls die Erhöhung rückwirkend wirksam wird, über die Details würde der Beitragsservice informieren.
Für Beitragszahler, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, ergeben sich vorerst keine Änderungen. Die Abbuchung erfolgt weiterhin zum aktuellen Satz. Eine automatische Anpassung wird stattfinden, sobald eine rechtskräftige Entscheidung zur Beitragshöhe vorliegt.