Beitragsservice warnt vor Fehlern bei der Rundfunkbeitragsanmeldung nach Umzügen
Bei einem Auszug aus einer gemeinsamen Wohnung kann es zu unbemerkten Zahlungsfehlern beim Rundfunkbeitrag kommen, da die Beitragsnummer an die Person und nicht an die Wohnung gebunden ist.

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice weist auf die Notwendigkeit hin, bei Wohnungswechseln die korrekte Zuordnung des Rundfunkbeitrags zu prüfen. Da die Beitragsnummer personenbezogen vergeben wird, nimmt eine ausziehende Person ihr Beitragskonto an den neuen Wohnort mit. Bleiben Mitbewohner oder Ex-Partner in der ursprünglichen Wohnung zurück, besteht die Gefahr, dass diese unwissentlich weiterhin für eine Person zahlen, die gar nicht mehr im Haushalt lebt.
Das Problem entsteht häufig dadurch, dass der Beitragsservice Zahlungen zwar entgegennimmt, aber nicht prüft, ob der Kontoinhaber der Bankverbindung mit der gemeldeten Person übereinstimmt. Zahlungen von fremden Konten sind zulässig, was dazu führt, dass die in der Wohnung verbleibende Person unbemerkt den Beitrag für den ausgezogenen Mitbewohner entrichtet, während für die eigene Wohnung keine Beiträge verbucht werden. Dies kann bei einem Meldedatenabgleich zu hohen Nachforderungen führen.
Die Behörde empfiehlt dringend, dass der Kontoinhaber, auf den die Wohnung angemeldet ist, auch selbst die Zahlungen leistet. Nach einem Auszug sollten verbleibende Bewohner ihr Lastschriftmandat prüfen und die Wohnung gegebenenfalls unter einer eigenen Beitragsnummer anmelden.
Der Beitragsservice betont, dass jede beitragszahlende Person selbst für die korrekte Anmeldung der eigenen Wohnung verantwortlich ist. Durch einen regelmäßigen Abgleich mit den Meldedaten werden Lücken in der Beitragszahlung identifiziert, was in derartigen Fällen zu rückwirkenden Beitragsforderungen führen kann.