BDZV und VDZ fordern Nachbesserungen bei EU-Plattformregulierung
Die Verbände BDZV und VDZ warnen vor Schwächen im Digital Services Act und Digital Markets Act und fordern strengere Regeln für Gatekeeper.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben scharfe Kritik an den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission zur Plattformregulierung geäußert. Die Verbände sehen in den Entwürfen zum Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) erhebliche Lücken, die den Schutz des fairen Wettbewerbs gefährden könnten.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die Befürchtung, dass die EU-Vorschriften nationale kartellrechtliche Spielräume sowie den deutschen Medienstaatsvertrag einschränken könnten. Die Verbände warnen davor, dass eine zu schwache Regulierung von sogenannten Gatekeeper-Plattformen deren Marktmacht weiter zementieren würde, anstatt für den intendierten Wettbewerb zu sorgen.
Auch beim Digital Services Act sehen die Verbände Nachbesserungsbedarf. Sie fürchten, dass die vorgesehene Inhalteregulierung zur Gefahr für meinungsbildende Digitalangebote werden könnte, sollte sie eine ähnliche Wirkung wie restriktive nationale Gesetze entfalten. Dies würde die Vielfalt im digitalen Journalismus beeinträchtigen.
BDZV und VDZ appellieren an die Bundesregierung und das EU-Parlament, in den weiteren Verhandlungen auf effektivere Regelungen zu pochen. Nur durch deutliche Textänderungen könne sichergestellt werden, dass Freiheit und Innovationskraft im digitalen Journalismus in Europa langfristig gewahrt bleiben.