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Grunderwerbsteuerrecht für Personengesellschaften geklärt

Eine Neuregelung im deutschen Steuerrecht schafft Rechtssicherheit bei Grundstückstransaktionen im Zusammenhang mit Personengesellschaften. Die bisherige Steuerbefreiung für Übertragungen zwischen Gesellschaftern und Personengesellschaften wird neu definiert.

25. Juni 2026
Grunderwerbsteuerrecht für Personengesellschaften geklärt

Grunderwerbsteuerrecht für Personengesellschaften geklärt

Das deutsche Grunderwerbsteuerrecht erfährt durch eine Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024 eine wichtige Klarstellung, die sich auf Grundstückstransaktionen unter Beteiligung von Personengesellschaften bezieht. Dies ist eine Reaktion auf das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das das Gesamthandsprinzip abgeschafft hat.

Nach bisheriger Rechtslage waren Grundstücksübertragungen zwischen Gesellschaftern und ihren Personengesellschaften oder zwischen identisch beteiligten Personengesellschaften von der Grunderwerbsteuer befreit. Voraussetzung war jedoch eine zehnjährige Sperrfrist ("behaltensfrist") für die Anteile an der aufnehmenden Gesellschaft.

Da das MoPeG das "Gesamthandsvermögen" von Personengesellschaften abgeschafft hat, entstand die Frage, ob dadurch bestehende Sperrfristen automatisch entfallen. Eine Übergangsregelung bis Ende 2026 sollte das Problem lösen, verschob es aber nur.

Das Jahressteuergesetz 2024 regelt nun explizit, dass das MoPeG keine Auswirkungen auf laufende Sperrfristen hat. Damit sind bereits erfolgte Übertragungen rechtlich gesichert und Neugründungen bzw. weitere Übertragungen können noch bis Ende 2026 grunderwerbsteuerfrei erfolgen. Dies gibt Unternehmen Planungssicherheit.

Originalquelle: dhpg.de