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Mautpflicht für Pferdetransporter über 3,5 Tonnen in Deutschland

Seit dem 1. Juli 2024 gilt in Deutschland die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, was auch viele Pferdetransporter betrifft.

2. November 2026
Mautpflicht für Pferdetransporter über 3,5 Tonnen in Deutschland

Mit der Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen Halter von Pferdetransportern in Deutschland nun Gebühren auf Bundesstraßen entrichten. Die Regelung greift unabhängig von der aktuellen Ladung, es sei denn, das Fahrzeug ist als Wohnmobil zugelassen.

Die Höhe der Maut richtet sich nach der jeweiligen Emissionsklasse und liegt zwischen 15,1 und 24,8 Cent pro Kilometer. Von der Mautpflicht ausgenommen sind Fahrzeuge, bei denen die Wohnfläche mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche einnimmt. Böckmann Fahrzeugwerke GmbH weist darauf hin, dass die Beurteilung bei Gespannen komplex sein kann, da bereits das Mitführen eines Anhängers den Status des Fahrzeugs verändern kann.

Die Abwicklung erfolgt über das System von Toll-Collect. Während es für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe oder Handwerksberufe Ausnahmeregelungen gibt, müssen diese im Einzelfall geprüft werden. Betroffene Halter sollten ihre Fahrzeugkonfiguration genau prüfen, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.

Originalquelle: boeckmann.com