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IDW S1: Grundsätze zur Unternehmensbewertung umfassend überarbeitet veröffentlicht

Der maßgebliche deutsche Standard IDW S1 zur Unternehmensbewertung wurde grundlegend überarbeitet und neu veröffentlicht. Er tritt ab sofort in Kraft und präzisiert die Bewertungspraxis.

4. Juni 2026
IDW S1: Grundsätze zur Unternehmensbewertung umfassend überarbeitet veröffentlicht

Der in Deutschland etablierte Standard „IDW S 1 Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ wurde grundlegend überarbeitet und ist ab sofort in Geltung. Die Neufassung zielt darauf ab, die Bewertungspraxis an aktuelle betriebswirtschaftliche Erkenntnisse und rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen.

Zu den wesentlichen Neuerungen zählt die Ergänzung um die Funktion des Sachverständigen als mögliche Rolle für den Bewerter, neben den bisherigen Funktionen Gutachter, Berater und Schiedsgutachter. Ein neues Wertkonzept, der „plausibilisierte Entscheidungswert“, wird als zusätzliches Instrument zur Absicherung von Entscheidungsträgern, insbesondere in Transaktionssituationen, eingeführt.

Die überarbeiteten Grundsätze schärfen die Verantwortlichkeit des Bewerters für die Plausibilitätsprüfung von Managementplanungen und Zukunftserfolgsrechnungen. Auch die Konzeption der „ewigen Rente“ wurde neu gestaltet, wobei der „eingeschwungene Zustand“ nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt werden kann.

Der Standard, der erstmals im Jahr 2000 veröffentlicht und seitdem mehrfach überarbeitet wurde, gilt als zentrale Richtlinie für Unternehmensbewertungen in Deutschland. Die umfassende Überarbeitung erfolgte nach intensiver Gremienarbeit im Fachbereich Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaftslehre (FAUB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW).

Originalquelle: bdo.de