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Technologie

Bundesländer anerkennen IARC-Altersfreigaben für Spiele

Nach mehrjähriger Prüfung haben die deutschen Bundesländer die Altersfreigaben der International Age Rating Coalition (IARC) für digitale Spiele offiziell anerkannt. Dies stärkt den Jugendschutz im Onlinebereich.

10. Juni 2026
Bundesländer anerkennen IARC-Altersfreigaben für Spiele

Die Jugendministerien der deutschen Bundesländer haben nach mehrjähriger Prüfung die Altersfreigaben des Systems der International Age Rating Coalition (IARC) für Online-Spiele und Apps offiziell anerkannt. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) teilte am Freitag mit, dass dieser Schritt dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum dient.

Die USK prüft digitale Spiele und vergibt jährlich über eine Million Altersfreigaben nach dem IARC-System im Einklang mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Diese IARC-Siegel, die in App- und Online-Shops verwendet werden, unterscheiden sich von den Kennzeichnungen auf physischen Spieleverpackungen. Die obersten Landesjugendbehörden haben nun ihre Zustimmung erteilt und verleihen die entsprechenden Altersfreigaben formell als Verwaltungsakt gemäß dem deutschen Jugendschutzgesetz.

Die USK betont, dass diese offizielle Anerkennung die Bedeutung der USK-Siegel auch im Online-Bereich hervorhebt. Das System soll einen starken Kinder- und Jugendschutz gewährleisten und Eltern eine verlässliche Orientierung bieten. Das automatisierte Verfahren habe auch die deutschen Jugendásticaschutzbehörden überzeugt.

Die offizielle Anerkennung hat auch rechtliche Konsequenzen für Spieleanbieter. Spiele, die an Minderjährige verkauft oder öffentlich zugänglich gemacht werden, müssen in Deutschland nach gesetzlicher Vorgabe eine USK-Altersfreigabe tragen. Durch die Reform des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2021 wurde diese Pflicht auf Online-Plattformen ausgeweitet. Mit der jetzigen Anerkennung können Betreiber, die das IARC-System nutzen, ihre Kennzeichnungspflichten rechtssicher erfüllen. Dies betrifft unter anderem den Google Play Store, den Nintendo eShop sowie den Microsoft Store.

Originalquelle: heise.de