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Gesundheit

Erweiterung des GKV-Sparpakets geplant

Die Bundesregierung plant weitere finanzielle und strukturelle Maßnahmen zur Stärkung des GKV-Sparpakets. Diese sollen als Änderungsanträge in das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung integriert werden.

2. Oktober 2026
Erweiterung des GKV-Sparpakets geplant

Die Regierungsfraktionen in Deutschland beabsichtigen, das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) durch zusätzliche finanzielle und strukturelle Maßnahmen zu erweitern. Ein Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, diese Änderungen im Rahmen des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung umzusetzen. Ziel ist es, die Einsparungen weiter zu erhöhen und strukturelle Anpassungen in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens vorzunehmen.

Zu den Kernpunkten der geplanten Änderungen gehören Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), für die neue Vergütungsabschläge eingeführt werden sollen, die sich an den Nutzungsabbrüchen innerhalb der ersten vier Wochen orientieren. Für Zytostatika und Hilfsmittel könnten wieder Sonderregelungen für Preisvereinbarungen mit Apotheken und Krankenkassen möglich werden. Ähnliche Regelungen führten in der Vergangenheit zu erheblichen Verwerfungen in der Versorgung. Zudem soll die Möglichkeit zur Ausschreibung von Hilfsmitteln wieder eingeführt werden.

Auch die Regelungen zu Cannabisarzneimitteln werden angepasst. Der bisher vorgesehene verpflichtende Therapieversuch soll flexibilisiert und dem Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte überlassen werden, beschränkt auf die zugelassenen Indikationen. Darüber hinaus werden die Prüfrechte für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) ausgeweitet, wobei die Ergebnisse die Vergütung beeinflussen und Nichterfüllung zu einem Abrechnungsverbot führen kann. Die Aufgaben des Instituts für Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen (IQWiG) werden ebenfalls erweitert.

Im Bereich der ambulanten Versorgung und Psychotherapie ist die Abschaffung von Fixkostendegressionsabschlägen für bestimmte Arztgruppen geplant. Die extrabudgetäre Vergütung von Psychotherapieleistungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie für dringliche Akutbehandlungen, soll ausgeweitet werden. Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Strategie zur finanziellen Konsolidierung des deutschen GKV-Systems.

Originalquelle: pharmadeutschland.de