Bund und KfW verlängern Förderung für Effizienzhaus 55-Neubauten
Der Bund und die KfW setzen die Förderung für Neubauten nach dem Effizienzhaus 55-Standard fort. Das Programm läuft, bis die Bundesmittel für Zinsverbilligungen aufgebraucht sind, längstens jedoch bis Ende 2026.

Berlin – Der Bund und die KfW-Bank verlängern die Förderung für Neubauten, die den Effizienzhaus 55-Standard erfüllen. Das im Dezember 2025 gestartete Programm, das den Abbau des Bauüberhangs im Wohnungsbau zum Ziel hat, wird so lange fortgeführt, bis die bereitgestellten Bundesmittel für die Zinsverbilligung aufgebraucht sind – maximal jedoch bis zum 31. Dezember 2026.
Die Verlängerung der Förderung, die ursprünglich bis zum 30. Juni 2026 befristet war, ist Teil der Bemühungen, den Wohnungsbau zu beleben und Bauprojekte mit erteilter Baugenehmigung zur Fertigstellung zu bringen. Gefördert werden Kredite, die auf der Grundlage erneuerbarer Energien betrieben werden.
Investoren, sowohl private als auch gewerbliche, können Kredite von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Die KfW gewährt hierfür eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Kommunale Körperschaften haben die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von 7,5 Prozent zu beantragen. Grundvoraussetzung ist die Erfüllung des Effizienzhaus 55-Standards sowie die Nutzung von 100 Prozent erneuerbaren Energien zur Beheizung.
"Wir freuen uns, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Förderung des Effizienzhaus 55-Standards zur Aktivierung des Bauüberhangs weiter anbieten zu können", sagte Melanie Kehr, Vorständin der KfW für Inländische Förderung. "Für baureife Projekte mit vorliegender Baugenehmigung bieten wir zinsverbilligte KfW-Kredite zu attraktiven Konditionen aus Bundesmitteln an." Die Förderung ist an die Verfügbarkeit der Bundesmittel gebunden.