Deutschland verabschiedet Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts
Der Bundesrat hat ein Gesetzespaket zur Förderung der deutschen Wirtschaft gebilligt. Die Änderungen umfassen Anpassungen bei der Besteuerung von Dienstwagen, eine Wiedereinführung von Sonderabschreibungen und eine Reduzierung der Thesaurierungssteuer.

Deutschland stärkt seinen Wirtschaftsstandort durch ein neues steuerliches Investitionsprogramm. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz am 11. Juli 2025 zugestimmt, das darauf abzielt, Anreize für Unternehmensinvestitionen zu schaffen.
Ein zentraler Punkt ist die Anhebung der Bruttolistenneuwagen-Grenze für die geldwerte Vorteilbesteuerung von Elektro-Dienstwagen. Diese steigt für nach dem 30. Juni 2025 angeschaffte reine Elektrofahrzeuge von 70.000 Euro auf 100.000 Euro. Dies soll die Elektromobilität in Unternehmensflotten fördern.
Das Gesetz führt zudem die sogenannte "Investitionszulage" in Form von degressiven Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder ein. Für Anschaffungen oder Fertigstellungen zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 können Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, um Investitionen steuerlich schneller geltend zu machen.
Für neu erworbene Elektrofahrzeuge, die als Anlagevermögen gelten und zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, wird eine neue Methode der arithmetisch degressiven Abschreibung eingeführt. Diese ermöglicht signifikante Abschreibungsbeträge bereits im Anschaffungsjahr.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG weist darauf hin, dass die unterschiedlichen Regelungen und Zeiträume eine sorgfältige Dokumentation erfordern. Das Gesamtpaket soll Investitionen anregen und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen stärken.