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Gesundheit

Standortklausel soll Pharma-Investitionen in Deutschland fördern

Das Bundeswirtschaftsministerium schlägt eine "Standortklausel" vor, die Pharmaunternehmen für Investitionen in Forschung, Produktion und Beschäftigung in Deutschland belohnen soll. Ziel ist die Stärkung des Standorts.

12. Oktober 2026
Standortklausel soll Pharma-Investitionen in Deutschland fördern

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine neue Regelung, die sogenannte Standortklausel, vorgeschlagen, um Pharmaunternehmen zu Investitionen in Deutschland zu bewegen. Laut dem Vorschlag können Unternehmen, die nachweislich in Forschung, Entwicklung, Produktion und Beschäftigung in Deutschland investieren, von einem zusätzlichen Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel befreit werden.

Die Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Stärkung des Pharmastandorts Deutschland. Die Regelung soll ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten und zielt darauf ab, dem ab 2027 geltenden erhöhten Herstellerabschlag von 15,5 Prozent entgegenzuwirken. Derzeit beträgt der allgemeine Abschlag 7 Prozent.

Die Kriterien für die Befreiung umfassen Investitionen in klinische Forschung, Forschung und Entwicklung sowie Produktion und Beschäftigung in Deutschland. Unternehmen, die alle Kriterien erfüllen, wie z.B. tarifgebundene Beschäftigung und signifikante Investitionen in Forschung und Entwicklung, könnten den zusätzlichen Abschlag vollständig vermeiden. Schätzungen zufolge könnten die Mindereinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung dadurch jährlich zwischen 750 und 850 Millionen Euro liegen.

Pharmaverbände begrüßen die Standortklausel als einen Schritt in die richtige Richtung, betonen jedoch, dass weitere Reformen notwendig sind. Dazu gehören Verbesserungen für die klinische Forschung, schnellere Zulassungsverfahren und eine kohärentere Pharmastrategie. Die endgültige Umsetzung der Klausel erfordert noch die Zustimmung von Regierung und Bundestag sowie die Klärung europarechtlicher Fragen.

Originalquelle: pharmadeutschland.de