Tyskland inför "Plastiksteuer" – Einwegkunststofffondsgesetz
Deutschland hat das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verabschiedet, das ab dem 1. Januar 2024 gilt. Die Abgabe auf bestimmte Einwegkunststoffprodukte wird erstmals in 2025 fällig.

Deutschland hat mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) eine neue Abgabe auf bestimmte Einwegkunststoffprodukte eingeführt. Das Gesetz vom 11. Mai 2023 trat am 1. Januar 2024 in Kraft, die erstmalige Entrichtung der Abgabe ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Ziel des Gesetzes ist die Vermeidung und Verminderung der Umweltauswirkungen bestimmter Einwegkunststoffprodukte und die Förderung nachhaltiger Geschäftsmodelle. Die erhobenen Mittel fließen in einen Fonds, aus dem den öffentlichen Entsorgungsträgern Kosten für Sammlung, Reinigung und Beseitigung erstattet werden.
Die Regelung ist Teil des EU-„Green Deal“, der bis 2050 Klimaneutralität anstrebt. Unternehmen wird empfohlen, sich bereits jetzt mit den neuen Verpflichtungen auseinanderzusetzen und ihren Status bezüglich der Abgabepflichten beim Umweltbundesamt (UBA) zu klären.
Das Gesetz bezieht sich auf bestimmte aus Kunststoff bestehende Einwegprodukte, insbesondere im Lebensmittelbereich wie Behälter, Folien und Becher. Auch leichte Kunststofftragetaschen, Feuchttücher und Tabakfilter fallen unter die Regelung. Der Begriff des „Herstellers“ wird weit gefasst und schließt alle Marktteilnehmer ein, die die Produkte erstmals auf dem deutschen Markt in Verkehr bringen.