Deutschland führt Plastiksteuer ein – EWKFondsG tritt 2024 in Kraft
Deutschland hat mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) eine Steuer auf Einwegkunststoffprodukte eingeführt. Die Abgabe gilt seit dem 1. Januar 2024, die erste Zahlung ist für 2025 fällig.

Deutschland hat eine neue Abgabe auf Einwegkunststoffprodukte (EWK-Produkte) eingeführt, das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), das am 11. Mai 2023 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat, zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen bestimmter Einwegkunststoffartikel zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Obwohl die erste Steuerperiode das Jahr 2024 umfasst und die erste Zahlung im Jahr 2025 erwartet wird, wird betroffenen Unternehmen geraten, sich umgehend auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Dies beinhaltet das Verständnis und die Erfüllung der Melde- und Registrierungspflichten gegenüber dem Umweltbundesamt (UBA).
Das EWKFondsG ist Teil der breiteren EU-Umweltziele, einschließlich des "Europäischen Green Deal". Es setzt die EU-Richtlinie 2019/904 um, die darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Einwegkunststoffprodukte im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zu verringern. Das Gesetz betrifft unter anderem Kunststoffverpackungen für Lebensmittel, Getränkebehälter und leichte Kunststofftragetaschen.
Das Hauptziel des Gesetzes ist die Vermeidung und Minimierung der Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen von EWK-Produkten sowie die Förderung nachhaltiger Geschäftsmodelle. Die Einnahmen aus der Abgabe fließen in einen Fonds zur Kostenerstattung für öffentliche Entsorgungsträger, die Kosten für Sammlung, Reinigung und Beseitigung dieser Produkte tragen.