📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Professionelle Dienstleistungen

Führerschein-Reform soll Kosten senken und Flexibilität erhöhen

Die Bundesregierung hat ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, das die Kosten für den Erwerb eines Führerscheins senken und die Ausbildung flexibler gestalten soll. Die Reform wird frühestens Anfang 2027 in Kraft treten.

24. Juni 2026
Führerschein-Reform soll Kosten senken und Flexibilität erhöhen

Das Bundesverkehrsministerium hat eine umfassende Reform auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, den Führersreinerwerb für Fahrschülerinnen und Fahrschüler günstiger und flexibler zu gestalten. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch, dem 20. Mai, einen Gesetzentwurf, der auf die stark gestiegenen Kosten für Fahrerlaubnisse reagieren soll.

Kernpunkte der Reform sind unter anderem die verstärkte Nutzung von digitalem Unterricht, eine Reduzierung der obligatorischen Sonderfahrten und die Verkürzung von praktischen Fahrprüfungen. Eine wesentliche Neuerung soll die Möglichkeit sein, Fahrpraxis unter Aufsicht vertrauter Begleitpersonen zu sammeln, nach einem Vorbild aus Österreich. Diese Maßnahmen sollen die Kosten für Fahrschulen senken und somit zu einer Entlastung der Fahrschüler führen.

Zukünftig soll die theoretische Prüfung aus einem um etwa ein Drittel verkleinerten Fragenkatalog bestehen. Die Anzahl der verpflichtenden Sonderfahrten – bisher zwölf – soll auf jeweils eine Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt reduziert werden. Zudem sollen bürokratische Hürden für Fahrschulen durch gelockerte Vorgaben für Schulungsräume und Lehrmittel abgebaut werden. Angestrebt wird auch eine erhöhte Transparenz durch die Veröffentlichung von Preisen und Erfolgsquoten der Fahrschulen.

Der ADAC begrüßt die geplante Reform. Der Automobilclub sieht darin eine Chance, die finanzielle Belastung für Führerscheinanwärter zu verringern und gleichzeitig durch mehr Fahrpraxis die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zusätzliche Übungsfahrten mit erfahrenen Begleitpersonen werden als sinnvolle Ergänzung zur professionellen Ausbildung betrachtet. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat zur Beratung vorgelegt und soll frühestens Anfang 2027 in Kraft treten.

Originalquelle: adac.de