Deutschland verschärft Regeln für Ladeinfrastruktur von Elektroautos ab 2025
Deutschland führt ab 2025 neue Regelungen für die Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen ein. Diese Änderungen betreffen insbesondere Immobilieneigentümer und Unternehmen.

Die Elektromobilität in Deutschland erfährt eine weitere Dynamik, was neue Pflichten für Immobilieneigentümer und Unternehmen im Bereich der Ladeinfrastruktur mit sich bringt, die ab Anfang 2025 in Kraft treten. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, den Ausbau von Ladepunkten zu beschleunigen und die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu erleichtern.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bringt neue Anforderungen mit sich, die auf der aktualisierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) basieren. Bereits ab dem 1. Januar 2025 müssen Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge vorhalten. Immobilieneigentümer werden angehalten, diese Anpassungen frühzeitig zu planen und gegebenenfalls Experten hinzuzuziehen.
Der Anteil von Elektrofahrzeugen an Neuzulassungen in Europa lag Anfang 2024 bei 14,8 Prozent und soll bis 2025 voraussichtlich 25 Prozent erreichen. In Deutschland lag der Anteil aufgrund weggefallener Kaufprämien zeitweise niedriger, wird aber ebenfalls mit einem Anstieg rechnen. Zusätzlich steigen ab 2025 die CO2-Abgaben, was Elektrofahrzeuge zu einer attraktiveren Alternative macht, insbesondere für Unternehmen, die strengeren Flottenzielen gegenüberstehen.